Barrierefreie Websites, getestet mit Tastatur und Screenreader

Ich prüfe deine Website nach WCAG 2.2, Stufe AA, und behebe, was Menschen ohne Maus, mit Screenreader oder mit Sehschwäche den Weg zur Anfrage versperrt. Zu jedem Fehler nenne ich dir das WCAG-Kriterium.

Du erfährst, welche Hürden auf deiner Website zuerst wegmüssen.

Mit der Maus geht alles, mit der Tastatur nicht

Wer nur die Tastatur nutzt, bleibt im Menü hängen oder sieht nicht, welches Element gerade ausgewählt ist. Für einen Screenreader ist ein Symbol ohne Beschriftung stumm und ein Bild ohne Alt-Text oft nur ein Dateiname.

WebAIM hat im Februar 2026 die eine Million meistbesuchten Startseiten geprüft. Auf 95,9 % fand das Prüfprogramm WCAG-Fehler, am häufigsten zu schwache Kontraste und fehlende Alt-Texte.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt außerdem das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG). Es betrifft unter anderem Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen, etwa Onlineshops oder Terminbuchungen.

Worauf ich deine Website teste

01

WCAG 2.1.1 · 2.4.7 · 2.4.11

Alles erreichbar per Tastatur

Ich gehe jeden Seitentyp mit der Tabulatortaste durch und prüfe, ob der Fokusrahmen sichtbar bleibt und Menü, Formulare und Akkordeons erreichbar sind.

02

WCAG 1.1.1 · 4.1.2

Screenreader und Beschriftungen

Mit einem Screenreader höre ich, ob Bilder, Symbole und Formularfelder sagen, was sie sind und wohin sie führen.

03

WCAG 1.4.3

Genug Kontrast für jeden Text

Ich messe jedes Farbpaar gegen die Grenze von 4,5:1 für normalen Text und schlage Farbtöne vor, die nah an deinem Design bleiben.

04

WCAG 3.3.1 · 3.3.2 · 1.4.1

Formulare mit klaren Fehlermeldungen

Jedes Feld bekommt eine sichtbare Beschriftung, und Fehlermeldungen sagen in Worten, was fehlt, statt ein Feld nur rot zu färben.

So läuft ein Projekt zur Barrierefreiheit

  1. 01

    Seiten auswählen

    Wir wählen die Seiten, über die Kunden anfragen oder kaufen, dazu jeden Seitentyp, der mehrfach vorkommt.

  2. 02

    Testen

    Ich prüfe jede ausgewählte Seite gegen die Kriterien der WCAG 2.2, mit Prüfwerkzeugen und von Hand.

  3. 03

    Beheben

    Die schwersten Fehler behebe ich zuerst, und du bekommst jede Woche den Stand.

  4. 04

    Nachtesten

    Ich teste erneut und gebe dir eine Liste: was jetzt erfüllt ist und was noch offen bleibt.

Was Kunden und Kollegen über die Zusammenarbeit sagen

„[…] Er bringt viel Erfahrung in Webflow-Entwicklung, SEO und barrierefreiem Webdesign mit, was wirklich beeindruckend ist. […] Sein Wissen und seine Fähigkeiten zeigen sich in allem, was er macht, und die Ergebnisse sprechen für sich.“

Immanuel Jonschker

Freelance Webdesigner & Webflow Entwickler

Empfehlung auf LinkedIn
„[…] Besonders beeindruckend war die technisch präzise Umsetzung des Designs aus Figma in Webflow.“

Lennart Hinrichs

Vice President Marketing & Strategic Partnerships, TWAICE

Fragen zur Barrierefreiheit

Das hängt davon ab, was Verbraucher auf deiner Website tun. Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG unter anderem für Websites, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen, etwa im Onlineshop oder bei einer Terminbuchung. Reine Präsentationsseiten und Angebote nur für Firmen fallen nach Einschätzung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit nicht darunter. Verbindlich beantwortet das nur eine Anwältin oder ein Anwalt.

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind nach § 3 Absatz 3 BFSG ausgenommen. Als Kleinstunternehmen zählt laut § 2 BFSG, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat. Wer Produkte wie Computer oder E-Book-Lesegeräte in Verkehr bringt, ist trotzdem erfasst. Kleinstunternehmen berät die Bundesfachstelle Barrierefreiheit kostenlos.

Nach den WCAG 2.2 des W3C, Stufe AA. Für das BFSG verweist die Bundesfachstelle Barrierefreiheit auf die europäische Norm EN 301 549. Deren geltende Fassung nennt noch WCAG 2.1, die neue Fassung vom September 2026 nennt WCAG 2.2. Gegenüber 2.1 bringt WCAG 2.2 sechs neue Kriterien auf den Stufen A und AA.

Nein. Ein Overlay legt eine Werkzeugleiste über die Seite, etwa für größere Schrift oder andere Farben. Fehlende Alt-Texte, eine falsche Tab-Reihenfolge oder Formularfelder ohne Beschriftung stecken aber im Code, und dort setzt es nicht an. Laut Bundesfachstelle Barrierefreiheit erfüllt ein Onlineshop mit einem Overlay seine Pflichten nach dem BFSG nicht.

Den Aufwand bestimmen vor allem zwei Dinge: wie viele unterschiedliche Seitentypen deine Website hat und wie viele Fehler der Test findet. Auf Wunsch bekommst du nach dem kostenlosen 30-Minuten-Check ein schriftliches Angebot für Test und Fehlerbehebung.

Kommst du mit der Tastatur durch deine eigene Website?

Im kostenlosen 30-Minuten-Check probieren wir es gemeinsam aus, und du siehst, wo der Fokus hängen bleibt.