AGBs

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Webentwickler und dem Auftraggeber, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Leistungen

2.1 Der Webentwickler erbringt die im Vertrag genannten Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Entwicklung, Gestaltung und Wartung von Websites, Apps und anderen digitalen Lösungen.

2.2 Änderungen des Leistungsumfangs sind schriftlich zu vereinbaren.

3. Vergütung

3.1 Die Vergütung erfolgt nach den im Vertrag festgelegten Bedingungen.

3.2 Reisekosten und Spesen, die im Rahmen des Projekts anfallen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

4. Urheberrecht und Nutzungsrechte

4.1 Alle erzeugten Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Webentwicklers.

4.2 Mit der vollständigen Bezahlung erhält der Auftraggeber das Nutzungsrecht an den erstellten Werken, soweit nicht anders vereinbart.

4.3 Der Auftraggeber versichert, dass er alle erforderlichen Rechte an den vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien besitzt und dass die Verwendung dieser Materialien durch den Webentwickler keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber stellt den Webentwickler von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verletzung von Urheberrechten entstehen.

5. Datenschutz und Vertraulichkeit

5.1 Der Webentwickler wird die geltenden Datenschutzgesetze und -bestimmungen einhalten. Der Auftraggeber ist jedoch allein verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die von ihm bereitgestellten oder gesammelten Daten.

5.2 Der Webentwickler verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers.

6. Haftung

6.1 Der Webentwickler haftet nicht für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht wurden.

6.2 Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

6.3 Der Webentwickler haftet nicht für Verstöße gegen datenschutzrechtliche oder urheberrechtliche Bestimmungen, die durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte oder Materialien verursacht werden. Der Auftraggeber stellt den Webentwickler von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund solcher Verstöße entstehen.

8. Liefer- und Leistungszeit

8.1 Die im Vertrag festgelegten Liefer- und Leistungszeiten sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

8.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände entbinden den Webentwickler von der Einhaltung der vereinbarten Fristen.

9. Abnahme

9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer festgelegten Frist nach Fertigstellung schriftlich Mängel meldet.

9.2 Mängel müssen detailliert und schriftlich gemeldet werden.

10. Gewährleistung

10.1 Der Webentwickler gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den im Vertrag festgelegten Spezifikationen entsprechen.

10.2 Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Abnahme der Leistung.

11. Kündigung

11.1 Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

11.2 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12.3 Gerichtsstand ist der Sitz des Webentwicklers.

13. Verspätete Materiallieferung durch den Kunden

13.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Materialien, Informationen und Zustimmungen, die für die Durchführung des Projekts erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die im Vertrag festgelegten Liefer- und Leistungsfristen setzen die rechtzeitige Erfüllung dieser Verpflichtung voraus.

13.2 Bei verspäteter Lieferung von Materialien, Informationen oder Zustimmungen durch den Kunden wird die Deadline automatisch um die Dauer der Verspätung, mindestens jedoch um 3 Tage, verschoben. Der Webentwickler ist berechtigt, eine entsprechende Anpassung der Liefer- und Leistungsfristen vorzunehmen und den Auftraggeber über die geänderte Deadline in Kenntnis zu setzen.

13.3 Weitergehende Ansprüche des Webentwicklers, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Verzögerungen, bleiben von dieser Regelung unberührt.